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Arbeitskraftabsicherung

Der Verlust der eigenen Arbeitsfähigkeit führt fast immer zu einem Einkommensverlust. Eine Arbeitsunfähigkeit stellt damit eine große Bedrohung der erworbenen gesellschaftlichen Stellung dar. Deshalb ist die Versicherung der eigenen Arbeitskraft unverzichtbar. Aufgrund der existenziellen Bedeutung bietet der Staat im Rahmen der Deutschen Rentenversicherung den dort Pflichtversicherten mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente eine erste Grundlage für diese Absicherung.

Volle und halbe Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie als gesetzlich Rentenversicherter aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind, dann soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, dann ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.

Allgemeine Wartezeit

Um Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen Sie mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit).

Pflichtversicherungsbeiträge

Sie müssen außerdem in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung. Freiwillig gezahlte Beiträge, z. B. als Selbstständiger, reichen dafür nicht aus.

Leider bietet die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur eine Grundvorsorge. Das betrifft nicht nur den Leistungsumfang. Auch die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente zeigt deutlich, dass eine zusätzliche private Absicherung notwendig ist.

Verteilung und durchschnittliche Rentenhöhe 2019 Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Rentenart Anzahl Höhe Anzahl Höhe
Teilweise Ewerbsminderung 72.301 553 EUR 19.524 539 EUR
Volle Ewerbsmimderung 1.336.381 842 EUR 378.721 882 EUR

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - Rentenversicherung in Zahlen 2020 - Stand 27.07.2020

Neben der Höhe der zusätzlichen privaten Absicherung ist auch abzuwägen, welchen Vorsorgeweg man beschreitet. Denn die eigene Arbeitskraft ist durch vielfältige gesundheitliche Gefahren bedroht.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrentenzugänge 2019 Männer Frauen
Ursache Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Krankheiten von Skelett/Muskeln/Bindegewebe 9.669 12,2% 10.524 12,8%
Krankheiten des Kreislaufsystems 10.444 13,2% 4.722 5,7%
Krankheiten des Verdauungssystems und des Stoffwechsels 3.219 4,1% 2.216 2,7%
Krankheiten der Atmungsorgane 3.283 4,1% 2.313 2,8%
Neubildungen (z. B. Tumore) 11.041 14,0% 11.764 14,3%
Psychische Störungen 27.912 35,3% 39.409 47,8%
Krankheiten des Nervensystems 5.770 7,3% 5.948 7,2%
Sonstige Krankheiten 7.187 9,1% 5.504 6,7%
Keine Aussage möglich 609 0,8% 0 0,0%
Insgesamt 79.134 82.400

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - Rentenversicherung in Zahlen 2020 - Stand 27.07.2020

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Schwere Krankheitenversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und ihren Abarten und Mischformen haben sich über die Jahre zahlreiche sehr unterschiedliche Vorsorgewege herausgebildet. Diese unterscheiden sich erheblich in ihren Leistungen, den Zugangsmöglichkeiten und auch im Beitrag. Zu beachten ist auch, dass nicht jede am Markt angebotene Absicherungslösung den erwarteten und notwendigen Versicherungsschutz bietet.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Je nach beruflicher Tätigkeit höherer bis hoher Beitrag mit umfangreicher Gesundheitsprüfung. Leistet bei gesundheitlich bedingter und voraussichtlich dauerhafter Unfähigkeit, im zuletzt ausgeübten Beruf tätig zu sein. Die Leistung erfolgt typischerweise als Rente bis zum vereinbarten Laufzeitende.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung geringerer Beitrag und einfachere Gesundheitsprüfung. Leistet bei gesundheitlich bedingter und voraussichtlich dauerhafter Unfähigkeit, jegliche berufliche Tätigkeit auszuüben. Die Leistung erfolgt typischerweise als Rente bis zum vereinbarten Laufzeitende.

Schwere Krankheitenversicherung

Höherer Beitrag mit umfangreicher Gesundheitsprüfung. Welche Krankheiten versichert sind, steht im Leistungskatalog der gewählten Versicherungsgesellschaft. Die Leistung erfolgt typischerweise als Einmalzahlung.

Grundfähigkeitsversicherung

Gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung geringerer Beitrag und einfachere Gesundheitsprüfung. Leistet bei Unfähigkeit, bestimmte körperliche Leistungen zu erbringen. Die Leistung erfolgt typischerweise als lebenslange Rente.

Unfallversicherung

Günstiger Beitrag und einfacher Zugang aufgrund minimalistischer Gesundheitsprüfung. Leistet allerdings nur bei Invalidität nach Unfall. Die Leistung erfolgt typischerweise als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente.

Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, analysieren die notwendige Absicherungshöhe und entwickeln gemeinsam mit Ihnen unter Einbeziehung aller Möglichkeiten den optimalen Absicherungsweg.

Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung kurzerhand an oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.

© Karl Kunze OHG 2020 - Layout unterstützt durch YAML - Letzte Änderung: 20.12.2020